Ein korrektes Impressum bietet mehr Rechtssicherheit und schützt vor ungewollten Abmahnungen.
Das Telemediengesetzes (TMG) schreibt eine Anbieterkennzeichungspflicht von Websites auch für natürliche Personen vor. Die Anbieterkennzeichung oder auch Impressum genannt, beinhaltet je nach Art des Internetangebots unterschiedliche Angaben, wie zum Anschrift und Name des Telemedienanbieters.Wie ist ein Impressum zu gestalten und welche Angaben sind erforderlich fragen sich viele Websitebetreiber zu recht. Denn wer als Telemedienanbieter seine Anbieterkennzeichnungspflicht nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erfüllt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße (bis zu 50.000 Euro) belangt werden.
Er begeht auch einen Wettbewerbsverstoß, der u. a. zu Ansprüchen auf Unterlassung führt, die in der Regel auf dem Weg über kostenpflichtige Abmahnungen durchgesetzt werden. Das kann teuer werden und besonders kleine und mittlere Unternehmen erheblich belasten.
Das Bundesamt der Justiz hat einen Leitfaden im Internet veröffentlicht, der eine Hilfestellung zur Gestaltung eines Impressums bietet.
Die folgenden Links für zu den Inhalten des BMJ
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